25.09.2018 17:34 Uhr

Bericht: Becherwerfer von Graz hatte Stadionverbot

Neue Wendung in der Grazer Becherwerfer-Causa
Neue Wendung in der Grazer Becherwerfer-Causa

Laut einem Zeitungsbericht war jener Mann, der beim Europa-League-Qualifikationsspiel zwischen Sturm Graz und AEK Larnaca einen Schiedsrichterassistenten mit einem Becher bewarf, mit einem österreichweiten Stadionverbot belegt.

Die Causa rund um den folgenschweren Becherwurf in Graz hat eine neue Wendung genommen. Laut einem Bericht der "Kronen Zeitung" hätte der Becherwerfer beim Europa-League-Quali-Hinspiel zwischen Sturm und AEK Larnaca (0:2) wegen eines zuvor gegen ihn verhängten österreichweiten Stadionverbotes gar nicht in der Merkur-Arena sein dürfen.

Sturm konnte den Bericht wegen des noch anhängigen UEFA-Verfahrens sowie datenschutzrechtlicher Bedenken am Dienstag weder bestätigen noch dementieren, teilte aber "einige Gedanken" zur "Thematik Stadionverbot" mit. Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen seien nämlich in keiner Weise mit der öffentlichen Forderung der Durchsetzung des Verbots kompatibel.

Sturm Graz beklagt Handhabe der Stadionverbote

"Der SK Sturm ist in der Vergangenheit rigoros und konsequent gegen Personen mit Stadionverbot vorgegangen. Im Rahmen eines Spiels wurde gegen eine solche Person gehandelt, das Stadionverbot exekutiert und ihr der Zutritt verweigert. Daraufhin wurde der SK Sturm von dieser Person zivilrechtlich geklagt und das Gericht hat entschieden, dass die datenschutzrechtliche Situation eine solche Vorgehensweise nicht erlaubt. Der Verein hat diesen Prozess verloren", hieß es in einer Klubaussendung.

apa

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