28.02.2024 10:51 Uhr

Ex-DFB-Boss Niersbach rechnet mit Freispruch in WM-Affäre

Ex-DFB-Boss Wolfsburg Niersbach und Co. müssen sich vor Gericht verantworten
Ex-DFB-Boss Wolfsburg Niersbach und Co. müssen sich vor Gericht verantworten

Der frühere DFB-Präsident Wolfgang Niersbach rechnet bei der Wiederaufnahme des Prozesses in der "Sommermärchen-Affäre" rund um die Fußball-WM 2006 in Deutschland mit einem Freispruch.

"Die Hauptverhandlung wird ergeben, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der Sache unzutreffend sowie rechtlich haltlos sind", teilten Niersbachs Verteidiger am Mittwoch in einer Stellungnahme mit: "Am Ende dieses mehr als acht Jahre andauernden Strafverfahrens kann daher nur ein Freispruch unseres Mandanten stehen."

Zudem bestätigten die Anwälte des 73-Jährigen die in einigen Medienberichten kolportierten Gespräche zur Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage. Diese Gespräche habe es "auf Initiative der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main" gegeben, stellte die Niersbach-Seite klar: "Trotz großer Bedenken stimmte Herr Niersbach der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 58.000 Euro im Januar 2024 zu."

WM-Affäre: Niersbach-Zustimmung kein "Schuldeingeständnis" 

Diese Zustimmung sei nur erfolgt, "um die Belastungen einer sich über Monate hinziehenden öffentlichen Hauptverhandlung zu vermeiden und nicht etwa, weil er eine Verurteilung fürchtet. Ein Schuldeingeständnis ist in der Zustimmung daher nicht zu sehen", schrieben Niersbachs Anwälte deutlich.

Die zuständige Richterin hatte eine Einstellung des Verfahrens kurzfristig abgelehnt, weil lediglich Niersbach und dem langjährigen DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt vonseiten der Staatsanwaltschaft derartige Angebote gemacht wurden. Theo Zwanziger sollte dabei wohl außen vor gelassen werden.

Deshalb beginnt am Montag eben doch das Verfahren gegen das frühere DFB-Trio vor dem Landgericht Frankfurt/Main, 16 Verhandlungstermine sind angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006" vor.

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