27.03.2018 17:11 Uhr

Zieler-Schmährufe: Köln erhält Geldstrafe

Der 1. FC Köln muss wegen Verbaler Fehltritte seiner Anhänger eine Geldstrafe zahlen
Der 1. FC Köln muss wegen Verbaler Fehltritte seiner Anhänger eine Geldstrafe zahlen

Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger ist Bundesligist 1. FC Köln vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro belegt worden.

Bei der Bemessung der Geldstrafe wurde berücksichtigt, dass Köln den konkreten Täter ermittelt und gegen ihn ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen hat. Für den FC besteht nun die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Inregressnahme des identifizierten Täters.

Im Meisterschaftsspiel gegen den VfB Stuttgart (2:3) am 4. März 2018 wurden von einem Kölner Vorsänger in der zweiten Halbzeit über ein Megaphon wiederholt grobe Beleidigungen und Diffamierungen in Richtung des Stuttgarter Torhüters Ron-Robert Zieler gerufen. Gegen den Mann, der schnell ermittelt worden war, wurde ein zweijähriges Stadionverbot verhängt, das für alle Spiele der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und der Regionalligen gilt.

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