12.04.2024 14:02 Uhr

Austria erhält BL-Lizenz - LASK nicht

Dem LASK und Clubchef Siegmund Gruber wurde die Lizenz verweigert
Dem LASK und Clubchef Siegmund Gruber wurde die Lizenz verweigert

Alle Erstligisten mit Ausnahme des LASK haben in erster Instanz die Lizenz für die kommende Saison der Bundesliga erhalten. Die Liga informierte am Freitag über den Beschluss des Senat 5. Anders als in den vergangenen drei Jahren ist auch die Wiener Austria unter den erfolgreichen Bewerbern. Beim LASK dagegen wurden wegen des kürzlich erfolgten Trainerwechsels Bedenken angemeldet. Die Linzer fühlten sich keines Fehlverhaltens für schuldig und kündigten Protest an.

Der LASK hatte sich am Mittwoch vom bisherigen Cheftrainer Thomas Sageder getrennt und mit Maximilian Ritscher und Thomas Darazs zwei interimistische Nachfolger präsentiert. Davon ist nur Darazs im Besitz der nötigen Lizenz. Der Ex-Profi sei daher auch sofort der Bundesliga als nomineller Cheftrainer gemeldet worden, beteuerte der LASK. Allerdings trat bei der Pressekonferenz am selben Tag nur Sageders ehemaliger Assistent Ritscher auf, wodurch bei vielen der Eindruck entstand, dieser sei der führende Kopf des Duos. Auch die erste Mitteilung der LASK-Kommunikationsteams ließ diesen Schluss zu.

Protest innerhalb von acht Tagen möglich

"Der Senat 5 hat die Trainer-Nachbesetzung so gewürdigt, dass nicht ausreichend klargestellt worden ist, dass ein Cheftrainer eine Pro-Lizenz hat", sagte Liga-Vorstandsvorsitzender Christian Ebenbauer der APA. LASK-Sport-Geschäftsführer Radovan Vujanovic entgegnete, dass der Club "sämtliche formaljuristische Vorschriften der Bundesliga vollumfänglich und zu jedem Zeitpunkt" erfüllt habe.

"Es ist daher völlig unbegreiflich und willkürlich, dass der Senat 5 eine solche Entscheidung getroffen hat. Da wir jegliche Anforderungen erfüllen, gehen wir fest davon aus, die Lizenz in zweiter Instanz zu erhalten", sagte Vujanovic. Und das sollte tatsächlich nur eine Formalität sein: Sofern bei den kommenden Spielen klar ist, dass Darasz seine Aufgaben als verantwortlicher Trainer wahrnimmt, dürfte es kein Problem geben.

Auflagen für vier Bundesligisten

Austria Wien, Austria Klagenfurt, Austria Lustenau und der TSV Hartberg bekamen die Lizenz unter bestimmten Auflagen. So müssen die Wiener und die Klagenfurter Austria künftig monatlich über ihre wirtschaftliche Situation berichten und im Herbst das Budget mit aktualisierten Zahlen vorlegen. Bei den Wienern sei im Gegensatz zu den vergangenen Jahren die Vorarbeit im Verein ausschlaggebend gewesen, erklärte Ebenbauer. "Das ist im Wesentlichen die Deckung des Budgets und die positive Fortbestandsprognose." Austria Lustenau und Hartberg müssen bis Ende Juni das Strategiepapier "Fußball und soziale Verantwortung" nachliefern.

Eine Ebene tiefer bekamen Zweitliga-Spitzenreiter GAK, SKN St. Pölten, SV Ried, der FAC und die Admira die Lizenz für die höchste Leistungsstufe zugesprochen. Drei aktuelle Zweitligisten stehen indes vorerst ohne Zulassung für die nächste Saison da: FC Dornbirn (finanzielle Gründe), DSV Leoben (finanziell) und SV Stripfing/Weiden (infrastrukturell). Größtes Sorgenkind ist Leoben, wo "die Auflagen, die man im Winter erteilt hat, nicht erbracht worden sind. Das ist vor allem ein geprüfter Zwischenabschluss und das Budget", sagte Ebenbauer. "Dornbirn hat einfach noch die Liquidität nachzuweisen, dass die Saison 2024/25 ausfinanziert ist."

Erfolgreich um die Zulassung bemüht haben sich der ASK Voitsberg, SK Sturm Graz II (Regionalliga Mitte), SK Rapid II (Regionalliga Ost) und SC Imst 1933 (Regionalliga West). Verweigert wurde sie dem Kremser SC (Regionalliga Ost), Hertha Wels und den LASK Amateuren (beide Regionalliga Mitte) sowie Austria Salzburg (Regionalliga West). Beim derzeitigen Stand in den Regionalligen könnte man nur mittels Sonderbestimmung und Nachrücken von Clubs, die nicht unter den Top zwei gelandet sind, auch nächste Saison eine zweithöchste Spielklasse mit einem 16er-Feld stellen.

Gegen den Senat-5-Beschluss können die Clubs bestimmungsgemäß innerhalb von acht Tagen beim Protestkomitee schriftlich Protest erheben - die Frist endet heuer am Montag, den 22. April. Die Entscheidung des Protestkomitees wird heuer bis Montag, 29. April, getroffen sein. Damit endet dann der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga. Danach kann innerhalb von acht Tagen Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden.

apa

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