14.08.2018 15:18 Uhr

28 Festnahmen: Fans des 1. FC Köln sorgen für Eklat

Polizisten sollen angegriffen worden sein (Symbolbild)
Polizisten sollen angegriffen worden sein (Symbolbild)

Der Zweitliga-Heimauftakt des 1. FC Köln gegen Union Berlin (1:1) wurde in der Nacht zu Dienstag von Ausschreitungen überschattet.

Wie die Polizei mitteilte, hatten nach dem Spiel bis zu 100 Gewaltbereite im Kölner Stadtteil Bocklemünd Reisebusse der Gäste-Fans angegriffen und "gezielt mit Steinen" beworfen. Nach Angaben der Behörden seien die rund 40 begleitenden Beamten sofort dazwischen gegangen und hätten weitere Auseinandersetzungen verhindert.

Es habe sich offensichtlich um "einen geplanten Angriff" gehandelt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstagmittag im Rahmen einer Pressekonferenz in Köln mit. Ob eine Verabredung beider Seiten vorgelegen habe, werde geprüft. So waren die Berliner Anhänger ebenfalls bereits vermummt und offensichtlich vorbereitet, als die Kölner sich "aggressiv auf die Busse zubewegten".

Die Polizei nahm den neuerlichen Vorfall zum Anlass, auf eine "zunehmende Radikalisierung" hinzuweisen. "Wir nehmen diese wahr und müssen ihr entgegenwirken", sagte der Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob: "Man kann da nicht von Fans sprechen, das sind Menschen, die schwere Straftaten verüben."

Ein Polizeisprecher bestätigte dem Sport-Informations-Dienst zudem, dass es im Nachgang der Ereignisse auch Angriffe auf Polizisten gegeben habe. Demnach seien Gewaltbereite mit unbeleuchteten Autos bei der Flucht auch auf Beamte zugefahren, zwei Polizisten mussten sich mit Sprüngen in Sicherheit bringen. Vier dieser Fahrzeuge konnten gestoppt werden, teilweise mit gezogener Waffe. Meldungen über Verletzte gab es nicht.

Insgesamt 28 Personen wurden festgenommen, die allesamt dem Kölner Lager zugeordnet wurden. Identitätsfeststellungen fanden im dreistelligen Bereich statt. Zudem stellte die Polizei gefährliche Gegenstände wie Schlagstöcke sowie Pyrotechnik und Mobiltelefone sicher. Die Kriminalpolizei prüft nun in den Einzelfällen das Vorliegen von Haftgründen, ermittelt wird wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.

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