28.11.2017 14:27 Uhr

Chemnitz muss Wirtschaftsnachweise erbringen

Der CFC muss bis zum 23. Januar 2018 Nachweise über 124.000 Euro vorlegen
Der CFC muss bis zum 23. Januar 2018 Nachweise über 124.000 Euro vorlegen

Der Chemnitzer FC hat den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nur unter Auflagen erhalten.

Wie der Fußball-Drittligist am Dienstag mitteilte, müssen bis zum 23. Januar 2018 Nachweise in Höhe von 124.000 Euro erbracht werden. Der DFB hatte im Rahmen der Nachlizenzierung das geplante Vereinsergebnis der laufenden Saison untersucht.

Die angeforderten Nachweise beziehen sich auf bereits geplante, aber noch nicht fixierte oder abgeschlossene Maßnahmen. Besonders eine Realisierung von offenen Forderungen gegenüber Sponsoren soll damit gemeint sein.

Der Vorstand der Chemnitzer sei jedoch optimistisch, die geforderte Summe noch auf dem Beschwerdeweg reduzieren zu können. Auch ein zusätzliches Testspiel im Frühjahr 2018 soll weitere Einnahmen generieren.

 

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