17.02.2016 04:25 Uhr

Fall Müller: Urteil über Arbeitsverträge

Der ehemalige Mainzer Torwart Heinz Müller ist vor Gericht gezogen
Der ehemalige Mainzer Torwart Heinz Müller ist vor Gericht gezogen

Mit Sorge schaut der deutsche Profifußball heute um 11.00 Uhr auf einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Mainz.

Im Streitfall zwischen dem früheren Bundesliga-Torhüter Heinz Müller und dem FSV Mainz 05 geht es auch um die Frage, ob die gängige Praxis von befristeten Arbeitsverträgen im Fußball-Geschäft überhaupt zulässig sind. Falls das erstinstanzliche Urteil nicht gekippt wird, drohen möglicherweise ähnlich weitreichende Konsequenzen wie nach dem sogenannten Bosman-Urteil 1995.

Begonnen hatte die juristische Debatte mit einem Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 24. März 2014: Müller hatte 2012 noch einmal einen Zweijahresvertrag in Mainz unterschrieben. Nachdem dieser Kontrakt ausgelaufen war und Müller den Verein verlassen musste, klagte er erfolgreich auf "Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis".

Das Arbeitsgericht entschied: Müllers Vertrag hätte nicht befristet werden dürfen, weil eine solche Befristung laut Gesetz nur im Falle eines "sachlichen Grundes" oder bis zu einer Gesamtdauer von maximal zwei Jahren zulässig ist. Beides habe nicht zugetroffen, weil der heute 37-Jährige zuvor schon einmal einen von 2009 bis 2012 befristeten Vertrag bei den Mainzern besessen hatte.

Mainz 05 war danach in Berufung gegangen und will zur Not bis vors Bundesarbeitsgericht. Viele Vereine befürchten nun, ihre Profis nicht mehr - wie bislang gängige Praxis - mit Drei- oder Vierjahresverträgen ausstatten zu können. "Rentenverträge" sind aber nach Ansicht von Funktionären im Profifußball undenkbar. Zumal die Spieler dann fristgerecht kündigen und ablösefrei den Verein wechseln könnten.

dpa

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