12.03.2015 14:06 Uhr

DFB-Strafe: Kein reines Geisterspiel für Köln

Der 1. FC Köln muss kein Geisterspiel austragen
Der 1. FC Köln muss kein Geisterspiel austragen

Der 1. FC Köln ist für die Ausschreitungen seiner Fans nach dem Derby bei Borussia Mönchengladbach hart bestraft worden, kommt jedoch gerade noch um ein Geisterspiel herum. Das Sportgericht des DFB verurteilte die Rheinländer am Donnerstag zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen und 200.000 Euro Geldstrafe, von denen 120.000 Euro in infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu investieren sind. 

Diese Maßnahmen gibt der DFB anhand eines Auflagenkatalogs vor. Zudem darf der Verein bis zum Saisonende nur noch personalisierte Eintrittskarten zu Auswärtsspielen ausgeben. Der Zuschauerausschluss betrifft die Spiele gegen 1899 Hoffenheim (12. April), Bayer Leverkusen (26. April) und Schalke 04 am 32. Spieltag (8. bis 10. Mai). Die Stehplatzbereiche im Unterrang der Südtribüne müssen leer und geschlossen bleiben.

Der DFB kam Köln offenbar entgegen, ein härteres Strafmaß wäre denkbar gewesen. "Selbstverständlich. Ohne die umfangreichen und vorbildlichen Maßnahmen des 1. FC Köln im Anschluss an die Vorfälle in Mönchengladbach wäre die Anordnung von zumindest einem 'Geisterspiel' sehr wahrscheinlich gewesen", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz auf dfb.de.

"Wiederholungstäter" zeigt Eigeninitiative

Mit diesem Urteil "honorieren wir die Eigeninitiative des Vereins, von sich aus nachhaltige Sanktionen gegen die eigenen sogenannten Fans zu verhängen. Mit den Teilausschlüssen vermeiden wir, dass die große Menge der friedlichen Zuschauer unter dem Fehlverhalten Einzelner leidet", so Lorenz.

Etwa 30 FC-Chaoten in weißen Overalls hatten nach der Derbyniederlage in Mönchengladbach (0:1) am 14. Februar den Platz gestürmt. Es kam zu Jagdszenen auf dem Feld, Handgreiflichkeiten mit der Polizei und den Ordnungskräften. Zwei Randalierer wurden festgenommen, ein Polizist wurde verletzt. 

Der 1. FC Köln entzog der Ultra-Gruppierung "Boyz" daraufhin den Fanklub-Status  und schloss sie aus der AG Fankultur aus. Zudem sprach der FC 45 Stadionverbote aus, von denen inzwischen sechs wieder aufgehoben sind.

Die Kölner sind "Wiederholungstäter": Schon im Vorjahr waren sie auf Bewährung zu einem Teilausschluss der Fans in zwei Fällen verurteilt worden.

sid

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