04.02.2015 11:18 Uhr

"Vier plus zwei" Spiele Sperre für Huntelaar

Klaas-Jan Huntelaar (r.) kassiert bis zu sechs Spiele Sperre für dieses Foul
Klaas-Jan Huntelaar (r.) kassiert bis zu sechs Spiele Sperre für dieses Foul

Das Sportgericht des DFB hat Klaas-Jan Huntelaar für sechs Spiele gesperrt - zwei davon sind allerdings bis zum 30. Januar 2016 "auf Bewährung" ausgesetzt. Nach dem gestrigen Spiel in München müssen die Königsblauen faktisch also noch drei Spiele auf den Niederländer verzichten.

Der Schalker Stürmer hatte im Spiel gegen Hannover nach einem Foul an Manuel Schmiedebach die Rote Karte gesehen. Das Sportgericht wertete dies als Tätlichkeit gegen den Gegner.

Der auf Bewährung ausgesetzte Teil der Strafe wäre dann zu verbüßen, wenn Huntelaar innerhalb des nächsten Jahres eine weitere Rote Karte erhalten würde. Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des Sportgerichts, sagt dazu laut dfb.de: "Grundsätzlich gibt es bei Spielsperren keine Bewährung. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist."

Gegen das Urteil kann der FC Schalke 04 binnen 24 Stunden eine mündliche Verhandlung beantragen.

Mehr dazu:
>> Heldt: Strafmaß für Huntelaar "viel zu hoch"

wfb

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