17.10.2014 13:57 Uhr

Westenthaler-Prozess hat begonnen

Verdacht des schweren Betrugs und der Untreue
Verdacht des schweren Betrugs und der Untreue

In Wien hat der Prozess wegen schweren Betrugs und Untreue gegen Ex-BZÖ-Chef und Ex-Bundesliga-Vorstand Westenthaler begonnen. Dabei geht es um eine mutmaßliche "Scheinrechnung", mit der Geld von den Österreichischen Lotterien an die frühere BZÖ-eigene Werbeagentur "Orange" geflossen sein soll, und um die widmungswidrige Verwendung einer Nachwuchs-Förder-Million.

Nachdem Westenthaler und der mitangeklagte Thomas Kornhoff ein minutenlanges Blitzlichtgewitter über sich ergehen hatte lassen und die Schöffen beeidet waren, wurde die Verhandlung formal eröffnet. In dem Verfahren geht es einerseits um eine 300.000-Euro-Zahlung der Österreichischen Lotterien an die frühere BZÖ-eigene Werbeagentur "Orange" vom Herbst 2006 für ein laut Anklage de facto wertloses Gutachten zum Thema "Glücksspiel und Responsible Gaming". Mit der "Scheinrechnung" sollen der langjährige Chef der Casinos Austria, Leo Wallner, und der damalige BZÖ-Obmann Westenthaler die Lotterien geschädigt haben. Das neunseitige Gutachten soll ein enger Mitarbeiter Westenthalers übers Wochenende "zusammengegoogelt" haben - laut einem Sachverständigengutachten war es höchstens 15.000 Euro wert.

Wallner - in diesem Faktenkomplex als unmittelbarer Täter angeklagt - ist laut seiner Anwältin Huberta Gheneff derzeit nicht verhandlungsfähig. Das wird überprüft, die Justiz lässt derzeit ein medizinisches Gutachten zum Gesundheitszustand des mittlerweile 78-Jährigen erstellen. Zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wurde das Verfahren gegen Wallner ausgeschieden.

TV-Gelder an bereits insolventen FC Tirol

Daneben ist die angeblich widmungswidrige Verwendung einer Förder-Million für den Fußball-Nachwuchs inkriminiert. Westenthaler - von Februar 2003 bis August 2004 Manager der österreichischen Bundesliga - und sein mitangeklagter damaliger Co-Vorstand Thomas Kornhoff sollen eine mit Steuergeldern aufgebrachte Sonderförderung dazu verwendet haben, um einen bedingten Vergleich mit der Finanzprokuratur zu finanzieren.

Weil Westenthalers Vorgänger TV-Gelder in Höhe von 3,59 Millionen Euro an den zu diesem Zeitpunkt bereits insolventen FC Tirol ausgeschüttet hatte, war seitens der Republik eine Drittschuldnerklage gegen die Bundesliga eingegangen. Westenthaler, der sämtliche wider ihn erhobenen Vorwürfe bestreitet, soll sich laut Anklage beim Versuch, die Klage abzuwehren, strafbar gemacht haben.

Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber unterstellte Peter Westenthaler in ihrem Eröffnungsplädoyer zunächst, dieser habe als Bundesliga-Chef das Geld der Liga "durchaus großzügig" ausgegeben. Er habe etwa eine ehemalige FPÖ-Sekretärin als seine persönliche Sekretärin angestellt und allein 136.000 Euro an zusätzlichen Personalkosten verursacht.

Daneben habe Westenthaler "Luxusaufwendungen" betrieben und auf Dienstreisen einen BMW angemietet, "statt in den Shuttlebus zu steigen", monierte Schreiber.

Westenthaler sei "hoch umstritten" gewesen, als er seinen Posten bei der Bundesliga antrat, und habe daher "dringend ein Erfolgserlebnis gebraucht", erklärte die Vertreterin der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA). Er habe sich daher bemüht, eine Drittschuldnerklage der Republik gegen die Bundesliga abzuwehren, "um als Retter der Bundesliga dazustehen".

Hintergrund: Die Bundesliga bzw. ihr damaliger Vorstand Reinhard Nachbagauer hatten TV-Gelder in Höhe von 3,59 Millionen Euro an den FC Tirol ausgeschüttet, der zu diesem Zeitpunkt allerdings schon insolvent war. Da es bereits Pfändungsbescheide des Finanzamts Innsbruck gab, wäre die Bundesliga verpflichtet gewesen, die Millionen der Finanz zu überweisen. Die Republik brachte daher im April 2002 eine Drittschuldnerklage wegen 1,645 Millionen Euro gegen die Bundesliga ein, welche für diese existenzbedrohend war.

Laut Anklage soll Westenthaler zunächst zugesichert haben, er werde sich beim damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser "für eine vergleichsweise Bereinigung auf Basis eines einzuholenden Gutachtens verwenden". In weiterer Folge einigte man sich mit der Finanzprokuratur auf einen bedingten Vergleich, in welchem sich die Bundesliga zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro verpflichtete.

Westenthaler soll dabei aber - so zumindest die Anklage - in betrügerischer Absicht und unberechtigterweise eine Förderung in Höhe von einer Million Euro für Mehrfachaufwendungen der Vereine aus dem Projekt "Challenge 2008" - herangezogen haben. Laut Oberstaatsanwältin Schreiber soll er im November 2003 den Aufsichtsrat der Bundesliga getäuscht und diesem de facto vorgemacht haben, die Republik "zahle sich ihre Schulden selbst". Westenthaler habe nämlich behauptet, es gebe seitens des Bundes eine "Komplementärförderung" zur Finanzierung der Finanzschulden. Diese habe jedoch nie existiert. Westenthaler habe "alle getäuscht", die Schulden mit den für den Nachwuchs vorgesehenen Geldern bezahlt und sei "selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Vereine keinen Cent sehen werden".

Co-Vorstand Thomas Kornhoff sei von Westenthaler in den Deal eingeweiht worden und habe sich "mitziehen lassen". Kornhoff habe "alles gewusst und mitgemacht", sagte Schreiber.

Vergleich mit alleinerziehender Mutter

Im Februar 2004 wurde ein neuer Vergleich ausgearbeitet. In drei Tranchen wurden 1,2 Millionen Euro bezahlt - die zweite und dritte Tranche allerdings, nachdem Westenthaler und Kornhoff bereits aus der Bundesliga ausgeschieden waren. Ein Punkt, der nach Ansicht der Verteidiger Thomas Kralik und Michael Dohr deutlich mache, dass die Anklage "absurd" sei, wie sie in ihren Plädoyers darlegten.

"Ein Betrug erforderet Vorsatz in Richtung Täuschung und unrechtmäßige Bereicherung", stellte Kralik fest. Das liege im gegenständlichen Fall nicht vor. Auch sei die Förder-Million letzten Endes an die Vereine "durchgereicht" worden: "Es ist nichts bei der Bundesliga geblieben." Kralik verglich das Verhalten seines Mandanten mit einer alleinerziehenden Mutter, welche mit den Alimenten des Kindesvaters zunächst die fällige Stromrechnung bezahle und später mit anderen Mitteln die Bedürfnisse des Kindes befriedige: "Würde da jemand auf die Idee kommen, dass sie sich strafbar gemacht hat?" Nichts anderes aber habe Westenthaler gemacht.

Kornhoff-Verteidiger Michael Dohr zweifelte, dass sich der Bundesliga-Aufsichtsrat von Westenthaler habe täuschen lassen. In dem Gremium sei immerhin Ex-Finanzminister Rudolf Edlinger gesessen. Wenn die Anklagebehörde behaupte, Westenthaler habe den Aufsichtsrat übers Ohr gehauen, "sagen Sie nichts anderes, als dass der Ex-Finanzminister nicht sinnhaft lesen kann", so Dohr.

Schriftführerin unterbricht Redeschwall

Mit einer penibel vorbereiteten, eineinhalbstündigen Powerpoint-Präsentation hat sich Peter Westenthaler gegen den Vorwurf des schweren Betrugs im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Bundesliga-Vorstand verteidigt. Er warf Gesprächsprotokolle, Verträge und sonstige Unterlagen auf eine Leinwand, tänzelte um den Richtertisch und richtete seine Ausführungen vor allem an die anwesenden Journalisten.

Unterbrechungen seines Redeflusses goutierte Westenthaler nicht. Als ihn sein Verteidiger Thomas Kralik darauf aufmerksam machen wollte, dass er zu schnell spreche, gebot ihm Westenthaler mit der Bemerkung "Thomas, das ist störend" Einhalt. Die resolute Schriftführerin, welche die Verteidigerrede zu protokollieren hatte, ließ sich allerdings nicht unterkriegen. Sie brachte Westenthaler mit einem herrischen "Aus!" zum Schweigen und ersuchte diesen, langsamer zu sprechen: "Es ist schwierig. Sie reden ohne Punkt und Beistrich. Ich muss das mitschreiben."

Zum Bundesliga-Komplex betonte Westenthaler, es gebe "weder eine Täuschung noch eine Schädigung des ÖFB". Die Nachwuchs-Förderung in Höhe von einer Million Euro sowie die Zahlungen zur Tilgung einer Finanzschuld im Rahmen eines bedingten Vergleichs mit der Finanzprokuratur seien zwei paar Schuhe: "Es gab nie einen Tatplan, diese beiden Sachen miteinander zu verbinden." Hätte er einen derartigen Plan gehabt, wäre er seitens der Bundesliga "wegen Unzurechnungsfähigkeit ausgeschieden worden", vermutete Westenthaler.

Bei Antritt seines Amtes habe er sich mit der Drittschuldnerklage der Finanzprokuratur auseinanderzusetzen gehabt. Es sei ihm gelungen, bei der Republik die Bereitschaft zu einem Vergleich zu erwirken. Er habe die Finanzprokuratur dazu gebracht, sich bei einer Forderung von über 1,6 Millionen mit 1,2 Millionen zufriedenzugeben, die zudem in mehreren Tranchen - zwei Mal 500.000 Euro bis Ende Mai 2004, danach fünf Mal jährlich 40.000 Euro - bezahlt werden mussten. "Eine tolle Sache", lobte Westenthaler dieses Verhandlungsergebnis.

Die Klage sei nie eine ernsthafte existenzielle Gefahr für die Bundesliga gewesen, widersprach der Ex-Bundesliga-Vorstand der Anklage. Die Bundesliga habe über ein Sondervermögen von 1,6 Millionen verfügt, das jederzeit aufgelöst hätte werden können. "Welcher Affe hätte mich reiten sollen, wenn ich dafür eine Förderung für den Fußballnachwuchs heranziehe?", fragte sich Westenthaler.

Zur Förderung im Rahmen der "Challenge 2008"- die Bundesliga-Vereine wollten ihre Mehraufwendungen für den Fußball-Nachwuchs pauschal abgegolten haben - verwies Westenthaler auf eine Sitzung der Bundesliga-Präsidentenkonferenz vom 7. Oktober 2003. Da habe es eine "heftige Diskussion" gegeben, er sei am Ende gebeten worden, die Möglichkeit einer Förderung beim Bund auszuloten. Im Jänner 2004 sei es schließlich zu einem Fördervertrag zwischen der Republik und dem Österreichischen Fußballbund (ÖFB) gekommen, wobei der ÖFB "lediglich Bote, Mittler" war, wie Westenthaler betonte: Das Geld wäre den Vereinen zugedacht gewesen, eine Prüf- und Kontrollmöglichkeit des ÖFB hinsichtlich der Mittelverwendung sei explizit ausgeschlossen worden. Folglich könne es zu gar keiner Täuschung gegenüber dem ÖFB gekommen sein.

Die Auszahlung der Sonderförderung in Höhe von einer Million Euro sei bis 31. Dezember 2004 vorgesehen gewesen. Er habe dem Aufsichtsrat "völlig korrekt" berichtet, diesen "immer richtig informiert", insistierte Westenthaler. Das Gremium habe ihm "einfach nicht geglaubt, dass es eine Förderung gibt", erinnerte sich Westenthaler. Ex-Finanzminister Rudolf Edlinger sei daher von einem anderen Aufsichtsratsmitglied mit den Worten "Finanzminister, schau dir das an" aufgefordert worden, die Förderzusage eingehend zu prüfen. Edlinger habe einräumen müssen, die Förderung sei da.

Im März 2004 sei der Modus hinsichtlich der Weitergabe der Fördergelder geklärt worden. Über den "Österreicher-Topf" wurden die Million und weitere Gelder - etwa aus den TV-Einnahmen - an die Bundesliga-Vereine ausgeschüttet. Von 2003 bis 2005 hätten die Vereine insgesamt 5,6 Millionen erhalten, erläuterte Westenthaler. Der Buchsachverständige Thomas Keppert habe dies in einem Gutachten bestätigt. Der Vorwurf, die Fördermillion für eine Finanzschuld verwendet zu haben, sei daher "einfach falsch", so Westenthaler abschließend.

Lotterien-Schmiergeldzahlung ans BZÖ? 

Auch zum Untreue-Vorwurf bekannte sich Peter Westenthaler "nicht schuldig". Westenthaler - im Juni 2006 zum BZÖ-Obmann gewählt - habe in dieser Zeit "keinerlei Kontakt" zu Leo Wallner, damals Generaldirektor der Casinos Austria und der Österreichischen Lotterien, gehabt, betonte Verteidiger Thomas Kralik. Mit der Zahlung von 300.000 Euro ans BZÖ habe Westenthaler nichts zu tun gehabt.

Oberstaatsanwältin Barbara Schreiber sieht einen kausalen Zusammenhang zwischen dieser Zahlung und einem Gesetzesentwurf der damaligen, von ÖVP und BZÖ gebildeten Bundesregierung, der - wie sich die Anklägerin ausdrückte - für die Lotterien "eine Katastrophe" gewesen wäre und der kurzfristig fallen gelassen wurde. Dieser hätte das Ende des Glücksspiel-Monopols bedeutet und eine weitere Konzession für die Novomatic - der größte Konkurrent der Casinos Austria AG - bedeutet.

Leo Wallner habe am 11. Juli 2006 erfahren, dass zwei Tage später die entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg geschickt werden sollte, berichtete Schreiber. Darauf sollen die Telefone bei Vertretern der ÖVP-BZÖ-Koalition heiß gelaufen sein. Friedrich Stickler, Vorstand bei den Österreichischen Lotterien und damals ÖFB-Präsident, soll auf Wallners Bitte bei Westenthaler interveniert haben, den er aus dessen Zeit als Bundesliga-Vorstand gut kannte, um die Novelle zu verhindern. In einem Telefonat beschied Westenthaler jedoch Stickler "Da kann man nix mehr machen. Die Kugel ist bereits aus dem Lauf".

Dennoch wurde die in Aussicht genommene Gesetzesänderung in letzter Minute fallen gelassen - laut Anklage auf Betreiben des BZÖ. Im Zusammenhang damit soll es wenig später zu einem "Scheingutachten" der BZÖ-eigenen Werbeagentur "Orange" gekommen sein, wofür die Lotterien immerhin 300.000 Euro springen ließen. Der Anklage zufolge soll es sich dabei um eine "Schmiergeldzahlung" gehandelt haben. Der Mitarbeiter Westenthalers, der übers Wochenende das Gutachten zum Thema "Glücksspiel und Responsible Gaming" zu erstellen hatte, sei davon nicht begeistert gewesen. "Er hat nicht einmal gewusst, was der Begriff Responsible Gaming bedeutet", sagte Oberstaatsanwältin Schreiber.

Als die Rechnung über 300.000 Euro am Schreibtisch der Lotterien landete, habe sich der dafür zuständige Vorstand Stickler "nicht ausgekannt", erläuterte die Anklägerin. Casinos- und Lotterien-Chef Wallner habe ihn angewiesen, die Rechnung zu begleichen, weil das "in Ordnung geht", sagte Schreiber.

Die von Westenthalers Mitarbeiter erstellte Expertise "hatte keinen Wert", betonte die Anklagevertreterin. Die für Responsible Gaming zuständige Abteilung bei den Österreichischen Lotterien habe von dem Gutachten interessanterweise auch gar keine Kenntnis erlangt.

In diesem Zusammenhang wird Wallner Untreue zulasten der Österreichischen Lotterien angelastet, Westenthaler Beitragstäterschaft. Stickler ist nur als Zeuge geladen - ihm wird seitens der Anklagebehörde zugutegehalten, dass er nichts von den dolosen Vorgängen wusste.

Wie Verteidiger Thomas Kralik - Westenthaler wird zu diesem Komplex erst in der kommenden Woche Stellung nehmen - darlegte, sei Westenthaler eines Tages mit einer Anfrage der Lotterien konfrontiert gewesen, wie das BZÖ zum Responsible Gaming stehe. "Er hat einen Anfall gekriegt und gemeint, belästigt's mich da nicht", beschrieb Kralik die Reaktion Westenthalers. In weiterer Folge habe der BZÖ-Chef seinen Mitarbeiter angewiesen, "eine Stellungnahme zu machen". Das sei Westenthalers "einziger Berührungspunkt" in dieser Sache gewesen, bemerkte Kralik.

Kralik verwies außerdem auf eine Darstellung des Grün-Politikers Peter Pilz, der "sicher kein Freund" Westenthalers sei. Pilz gehe davon aus, nicht das BZÖ, sondern die ÖVP habe die Unterstützung des geplanten Gesetzesvorhabens in letzter Sekunde zurückgezogen, was Pilz als "Glücksspielkauf im ÖVP-Klub" umschrieben habe, gab der Verteidiger zu bedenken.

Schließlich und endlich habe Westenthaler im Jahr 2009 eine Anzeige gegen Wallner aufgrund von Vorgängen im Österreichischen Olympischen Komitee (ÖOC) erstattet. Wallner war bis September 2009 ÖOC-Präsident, Hintergrund für seinen Rücktritt waren ungeklärte Geldflüsse im Zusammenhang mit der gescheiterten Olympiabewerbung Salzburgs. "Wenn ich mit jemandem ein krummes Ding mach', zeig' ich den bei der Staatsanwaltschaft an?", fragte sich Kralik.

Buchhalterin sagt aus

Nach seiner Stellungnahme zum Anklagepunkt des schweren Betrugs wurde Peter Westenthaler von Richter Wolfgang Etl mit Zeugenaussagen konfrontiert, die im Widerspruch zu seiner Darstellung standen. Eine Buchhalterin der Bundesliga hatte im Ermittlungsverfahren etwa angegeben, die Förder-Million wäre nie im "Österreicher-Topf" gelandet und die Vereine wären "um die Million betrogen worden".

Das Geld sei vielmehr "an die Republik weitergeleitet worden", so die Buchhalterin. Diese Mitarbeiterin hatte sich ihren eigenen Angaben zufolge im Vorfeld große Sorgen gemacht, dass die zweite Rate aus dem mit der Finanzprokuratur geschlossenen Vergleich nicht bedient werden konnte, wenn die Förder-Million der Republik nicht gekommen wäre.

Der Richter zitierte in diesem Zusammenhang auch aus einem Protokoll einer Präsidenten-Konferenz der Bundesliga, wo nachdrücklich auf eine bessere Dotierung des zur Förderung des heimischen Fußballer-Nachwuchses eingeführten "Österreicher-Topfs" gedrängt wurde. Westenthaler und sein Co-Vorstand Kornhoff hätten bei dieser Sitzung mit keinem Wort erwähnt, dass sie ihrer Darstellung zufolge seitens der Politik drei Tage zuvor (sic) eine Zusatz-Million für den Nachwuchs im Rahmen der "Challenge 2008" zugesichert bekommen hatten. "Das ist erstaunlich", stellte Richter Etl fest.

"Ich kann die Protokollführung nicht beurteilen", bezog Westenthaler dazu Stellung. Im Übrigen könne er sich an die Sitzung "nicht erinnern".

Erwähnung fand in der Befragung Westenthalers durch den vorsitzenden Richter auch, dass sich mehrere Aufsichtsratsmitglieder der Bundesliga zwar daran erinnern konnten, dass Westenthaler wortreich die Förder-Million der Republik präsentiert hatte. Dass es sich dabei um eine Jugendförderung handle, sei aber nicht erwähnt worden, hatten die Vertreter des SV Ried und des SV Mattersburg im Ermittlungsverfahren erklärt. Westenthaler habe vielmehr "die freie Verwendbarkeit der Komplementärzahlung" hervorgehoben, so Mattersburg-Obmann Martin Pucher. Laut Peter Vogl vom SV Ried soll Westenthaler sogar ausdrücklich erklärt haben, die sogenannte Komplementärförderung wäre "mit Sicherheit nicht für den 'Österreicher'-Topf bestimmt".

Gefragt wurde Westenthaler schließlich auch, weshalb die von der Politik zur Verfügung gestellte Zusatz-Million nicht entsprechend medial verbreitet wurde. "Warum hat es keine Presseaussendung gegeben?", wollte der Richter wissen. Er habe ja dem Aufsichtsrat berichtet, erwiderte Westenthaler: "Dass man es medial nicht an die große Glocke hängt, ist auch klar." Hätte man das gemacht, wären nämlich "in der Woche darauf alle anderen, die Handballer, die Skifahrer gekommen" und hätten auch eine Förderung haben wollen. Die Republik hätte damit "keine Freude gehabt", gab Westenthaler zu bedenken.

Die Verhandlung wird am Montag, 9.15 Uhr, im Saal 106 des Straflandesgerichts fortgesetzt.

Mehr dazu:
>> Westenthaler wegen Betrugs vor Gericht

apa

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