VdF sieht Onisiwo-Urteil als "Revolution"

Die am Montag verkündete Vertragsauflösung von Neo-ÖFB-Teamspieler Karim Onisiwo beim SV Mattersburg ist für die Vereinigung der Fußballer (VdF) "ein Urteil als Revolution".
Weil die Burgenländer bei der Option auf Vertragsverlängerung bis 2017 sein Gehalt nicht aufgebessert hatten, wurde der Kontrakt vom Arbeits- und Sozialgericht Wien mit 30. Juni 2015 für ungültig erklärt. Onisiwo und sein Berater hätten einer nachträglichen Abänderung des Vertrages nur unter der Bedingung einer Aufbesserung des Gehalts und einer Ausstiegsklausel von 500.000 Euro zugestimmt.
Mattersburg-Sportdirektor Franz Lederer war mit dieser Variante einverstanden und wollte dazu nur noch die Zustimmung des Präsidiums einholen. In der daraufhin abgeschlossenen Vertragsergänzung war jedoch die Ausstiegsklausel nicht mehr enthalten.
Die VdF vertrat den Spieler in dieser Causa und stellte am Dienstag in einer Presseaussendung die Frage: "Sind Optionen in Verträgen künftig noch zulässig?"
Mattersburg mehrmals über rechtlich problematische Situation informiert
VdF-Geschäftsführer Rudi Novotny stellte dazu fest: "Wir haben Mattersburg mehrmals auf die rechtlich problematische Situation aufmerksam gemacht und dem Verein eine einvernehmliche Lösung mit dem Spieler nahe gelegt."
Mattersburg lehnte diese Lösung jedoch ab und in Folge auch ein entsprechendes Angebot eines englischen Vereins für Onisiwo, daraufhin legten der Spieler und sein Berater Klage wegen Nichtigkeit des Vertrages ein. Jetzt ist das Urteil gesprochen, Onisiwo ist ab sofort ablösefrei. Die VdF freut sich, "dem Spieler in dessen persönlich schwierigen Situation geholfen zu haben. Darüber hinaus kann das Urteil auch als Ergebnis in Richtung mehr Fairness bei Vertrags-Abschlüssen gesehen werden."
VdF: Bisher Vereine im Vorteil - jetzt hat sich Lage der Spieler verbessert
Novotny hielt dabei fest: "Bisher war es meist so: War der Spieler schlecht, wurde die Option vom Verein nicht gezogen. War der Spieler gut, wurde sie gezogen, aber meist nur mit einer geringen Aufbesserung des Gehalts. Bisher waren die Vereine im Vorteil, jetzt hat sich die Lage der Spieler verbessert."
"Wichtig ist es, dass Spieler fair behandelt werden und eine entsprechende Vertragssicherheit gegeben ist. Sollten die bisherigen Optionen ihre Gültigkeit verlieren, dann müsste der Kollektivvertrag sofort adaptiert werden", fordert die VdF.
"Das ginge allerdings nur mit der Mitarbeit der Bundesliga, die Wert darauf legt, dass Österreichs Liga eine Ausbildungsliga ist und bleibt. In der Urteilsverkündung hinterfragt der Senat die Zulässigkeit der bestehenden Optionsvereinbarungen im Kollektivvertrag. Da heißt es: So gilt im Arbeitsrecht der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer in seiner Kündigungsfreiheit nicht stärker beschränkt werden darf als der Arbeitgeber", teilte die Spielergewerkschaft abschließend mit.
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red