03.10.2014 12:34 Uhr

Fünf Jahre unbedingte Haft für Sanel Kuljić

Sanel Kuljić fasste die längste Freiheitsstrafe aus
Sanel Kuljić fasste die längste Freiheitsstrafe aus

Harte Strafen im Wettskandal-Prozess. Am Grazer Straflandesgericht wurde am Freitag Sanel Kuljić mit einer unbedingten Gefängnisstrafe von fünf Jahren versehen. Dominique Taboga bekam drei Jahre, zwei davon bedingt. Insgesamt acht von zehn Angeklagten wurden für schuldig befunden. Ihnen wurde vorgeworfen, 18 Bundesliga-Spiele manipuliert oder es zumindest probiert zu haben.

Der Prominenteste unter den Angeklagten, Sanel Kuljić, fasste dabei die höchste Strafe aus. Die restlichen sieben Verurteilten müssen teilweise bedingte Freiheitsstrafen in der Höhe von einem bis zu vier Jahren verbüßen.

Kein Einspruch von Taboga

"Sie waren ein Fußballgott, sie müssen diesen Schaden auch gegenüber ihren Fans erst einmal wieder gutmachen", meinte Richterin Richterin Elisabeth Juschitz gegenüber dem ehemaligen Nationalspieler.

"Der Fußball hat durch den Wettskandal einen unglaublichen Imageschaden erlitten. Die großen Verlierer sind der Sport, die betroffenen Klubs, die Fairness und die Zuschauer", meinte zuvor die Staatsanwältin Kathrin Heidinger in ihrem Schlussplädoyer. Der ehemalige Grödig-Spieler Thomas Zündel und ein weiterer Angeklagter wurden freigesprochen.

Dominique Taboga legte keinen Einspruch ein, in seinem Fall ist das Urteil bereits rechtskräfig. Durch die Kronzeugen-Regelung fiel die Strafe geringer aus, laut seinem Anwalt ist sie dennoch zu hoch.

Vier weitere Beschuldigte nahmen die Strafe ebenso an, die restlichen fünf erbaten sich Bedenkzeit - für sie ist das Urteil nicht rechtskräftig. Wolfgang Klasnic, der Anwalt von Sanel Kuljić, sah seinen Mandanten nach dem Schuldspruch als klaren Sündenbock: "Er ist das schwarze Schaf, das am Ende die Prügel bezieht. Wir werden abwarten, wie Sanel Kuljić das Ganze sieht. Er hat nach einem Jahr U-Haft eine enorme psychische Belastung. Gemeinsam werden wir die nächsten Schritte überlegen."

Kuljić wurde zusätzlich mit einem Fußfesselverbot versehen. Taboga hingegen könnte einen Teil der Haft von daheim aus absitzen.

Mehr dazu:
>> Wettskandal-Prozess vor Schlusspfiff

red

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