01.08.2014 15:01 Uhr

Urteile nach Attacke auf Valentin Grubeck

Das Objekt der Begierde - eine Choreographie der Austria-Fans
Das Objekt der Begierde - eine Choreographie der Austria-Fans

Am Ende stand es 2:8 im Prozess um den Angriff auf ÖFB-U19-Teamspieler Valentin Grubeck. Am Abend des 3. April wurde der Austria-Spieler von zwei Fans des SK Rapid attackiert, zu Boden gerissen und mit den Füßen getreten. Dafür fassten zwei 21-Jährige eine bedingte Strafe von drei Monaten aus, zusätzlich müssen sie ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Acht weiteren Angeklagten konnte keine Beteiligung nachgewiesen werden, sie wurden im Zweifel freigesprochen. Das Gericht schenkte den Angeklagten Glauben, dass nicht Grubeck, sondern eine Choreographie der Austria-Fans Ziel der Attacke war.

Einige der Angeklagten, darunter der Haupttäter, müssen sich derzeit auch wegen Landfriedensbruchs beim Prozess um die Vorfälle beim Freundschaftsspiel Rapid - 1. FC Nürnberg verantworten. Mit Richterin Katharina Röggla-Weisz und Staatsanwältin Stefanie Schön treffen sie quasi auf alte Bekannte aus dem bis 15. September pausierenden Verfahren.

Forderte Staatsanwältin Schön in ihrem Eröffnungsplädoyer noch eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung, weil die Attacke von mindestens drei Personen "in verabredeter Verbindung" ausging, ließ Schön nach der Beweisaufnahme den Vorwurf der schweren Körperverletzung (Strafrahmen drei Jahre) fallen. Grubeck selbst hatte bei der Attacke schwere Prellungen im Brust- und Bauchbereich, Abschürfungen am Knie und an den Armen. Zwei Wochen nach dem Vorfall konnte der Stürmer zumindest wieder einen Kurzeinsatz bei den Austria Amateuren absolvieren.

"Bist Austrianer?"

Die Verteidigung hielt den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft einen geständigen Haupttäter entgegen, der sich mit einem zweiten von der Gruppe entfernt hatte und dem soeben aus dem Stadion kommenden Grubeck ansprach. Als Grubeck auf die Frage "Bist Austrianer?" nicht reagierte, wurde er an der Hand gepackt und umgerissen. Warum er den Austria-Spieler körperlich attackierte, konnte er nicht sagen - "Keine Ahnung, das hat sich so ergeben".

Der Mittäter bestritt zunächst die Vorwürfe. Nach der Aussage von Grubeck gestand er allerdings die Tat, berief sich aber auf Erinnerungslücken "Das war eine Stresssituation, Adrenalin, wenn der Herr Grubeck aussagt, dass er von zwei Personen getreten wurde, dann wird es so stimmen. Es tut mir wahnsinnig leid." Nach der Aussage von Grubeck entschuldigte sich der Haupttäter bei dem Spieler, es kam im Gerichtsaal zum Handshake.

Schon zuvor hatte der Angeklagte, der nach der Tat zwei Wochen in U-Haft gesessen war, Grubeck 3.800 Euro an Schmerzensgeld überwiesen, wie die Verteidigung mit einem Kontoauszug belegte. Richter Röggla-Weisz nahm das wohlwollend zur Kenntnis: "Hier darf natürlich auch Positives vorgetragen werden." Der gelernte Rauchfangkehrer hatte dafür seine Vespa verkaufen müssen, um das Geld aufzubringen.

"Verwerfliche" aber keine "verabredete" Tat

Auch wenn Richterin Röggla-Weisz von einer "verwerflichen Tat" sprach, konnte nach dem Beweisverfahren eine Verabredung oder gar eine Beteiligung der übrigen Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Grubeck gab in seiner Aussage an, die restliche Gruppe habe sich vom Ort der Attacke entfernt.

"Die Staatsanwaltschaft muss realistisch sein, deswegen sind nur zwei Angeklagte zu verurteilen", forderte Schön in ihrem Schlussplädoyer, ärgerte sich aber über das Schweigen über Grubecks Rucksack, der dem Spieler abgenommen wurde und sich in einem nahem Gebüsch wiederfand. "Ich habe ja keinen Raub angeklagt, weil ich annehme, dass Sie den nicht wegen dem Geldbörserl gestohlen haben", merkte Schön an. Vielmehr hätten vermutete Choreographieteile für das am selben Wochenende stattfindende Derby zwischen Rapid und Austria die Neugierde der Rapid-Fans geweckt. So war auch "Choreo ausspionieren oder stören" laut Angeklagten das Motiv überhaupt zur Generali-Arena zu fahren.

Staatsanwaltschaft und Richterin wollten dennoch genau wissen, wie das Ganze "derart entarten" konnte. Die zehn Beschuldigten wussten darauf keine Antwort, außer "Wenn er gesagt hätte, dass er ein Spieler ist, hätten wir nichts gemacht." Sie ernteten dafür Kopfschütteln von Röggla-Weisz. Zumindest hielt die Richterin den Angeklagten zu Gute, dass Grubeck "die Tat gut verarbeitet" und "den Angreifern verziehen" habe.

Auch wenn beide Angeklagten angesichts des Strafmasses mit einem glimpflichen Urteil davon kamen, musste sich der spät geständige Mittäter noch harsche Worte anhören: "Haben Sie nicht vor, sich am Schmerzensgeld zu beteiligen? Der Mitangeklagte zahlt an Herrn Grubeck und Sie profitieren." Die Anwälte der beiden versprachen eine Lösung zu finden.

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Clemens Schotola

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