01.07.2014 11:41 Uhr

Bundesliga entscheidet über Lizenzverstöße

Nach dem Verstreichen der Frist für die Erfüllung der im Rahmen der Lizenzierung für die Saison 2014/2015 auferlegten Infrastrukturmaßnahmen hat der Senat 5 der Bundesliga gegen zwei von acht betroffenen Klubs ein Verfahren eröffnet. Der SV Grödig und Erste-Liga-Klub SC Austria Lustenau hatten die Kriterien nicht vollständig erfüllt und bislang auch versäumt ein bestimmungsgemäßes Ausweichstadion zu nennen, wie die Bundesliga am Dienstag in einer Aussendung mitteilte.

Mit der neuen Saison hatte die Bundesliga die Stadionkriterien für den Erhalt der Lizenz deutlich in die Höhe geschraubt. Neben der für moderne Fernsehübertragungen notwendigen Aufrüstungen der Flutlichtanlagen betrafen diese auch Medieneinrichtungen und Tribünenzugänge. Admira Wacker Mödling, SCR Altach, SC Wiener Neustadt swie die Erste-Liga-Vereine SV Horn, Kapfenberger SV 1919 und TSV Hartberg haben fristgemäß die Erfüllung der jeweiligen Infrastruktur-Auflagen nachgewiesen.

Grödig (Medieneinrichtungen und Ersatzspielort) und Austria Lustenau (Flutlicht und Ersatzspielort) blieben die fristgerechte Erfüllung verpasst. Der Bundesliga-Senat 5 berät nun über Konsequenzen.

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red

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