30.04.2014 13:54 Uhr

Keine Lizenz für Admira, KSV und Vienna

In erster Instanz gab es von der Liga für drei Vereine kein
In erster Instanz gab es von der Liga für drei Vereine kein "Pickerl"

Die Bundesliga hat am Mittwoch die Entscheidungen über eine Lizenz für die kommende Saison veröffentlicht. Vorerst keine Spielgenehmigung gab es dabei für Admira Wacker, den Kapfenberger SV und die Vienna.  Damit würde Wacker Innsbruck vorerst weiter im Oberhaus bleiben.

Gleich neun Klubs erhielten die Lizenz nur unter Auflagen, die speziell die Infrastruktur der Stadien betrifft. Dazu zählen Rapid (Flutlicht im Hanappi-Stadion), Grödig (Medieneinrichtungen), Wiener Neustadt, Altach, Parndorf (ebenfalls alle bezüglich des Flutlichts), Austria Lustenau (Flutlicht sowie Medieneinrichtungen), Horn (Art der Sitzplätze), Hartberg (Stadionzugang bzw. Pressetribüne) sowie Wacker Innsbruck (bestehende Finanz-Auflage, quartalsmäßiger Reorganisationsprüferbericht).

Während diese neun Vereine noch mit Auflagen davonkamen, gibt es für Admira Wacker, Kapfenberg und die Vienna keine Gnade. Das Trio muss nun auf "Gnade" durch die weiteren zwei Instanzen hoffen.

Weitere zehn Punkte Abzug für die Vienna

Österreichs ältester Fußballverein bekam neben der Verweigerung der Lizenz aber noch eine weitere Santion zu spüren: Der Vienna wurden für die laufenden Saison 2013/14 zehn Punkte abgezogen (bisher waren es nur drei Zähler gewesen).

Dies wurde von der Bundesliga mit "einem Terminverzug beim Lizenz-A-Kriterium geprüfter Jahresabschluss 30.06.2013" sowie "einer Nichterfüllung des Lizenz-B-Kriteriums aktualisierte Zukunftsinformationen 2013/14" plus einem "Terminverzug und der Nichterfüllung erteilter Auflagen betreffend periodische (Reorganisations-) Prüferberichterstattungen 2013/14" begründet.

Zehn Tage Protestfrist

Den betroffenen Vereinen bleibt nun nach der Entscheidung durch den Senat 5 zehn Tage Protestfrist, ehe es am 17. Mai ein Urteil durch das Protestkomitee als zweite Instanz geben wird.

Danach kann noch innerhalb von sieben Tage Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden. Dort herrscht dann bis 31. Mai endgültig Klarheit und es erfolgt eine Meldung an die UEFA.

"Herausforderungen durch planmäßiges Wirtschaften bewältigen"

Thomas Hofer-Zeni, der Vorsitzende des Senats 5 (Lizenzausschuss) erklärte in einer ersten Reaktion: "Es ist erfreulich, dass knapp 90% aller Klubs, die sich um eine Lizenz beworben haben, diese bereits in erster Instanz erhalten konnten. Nun gilt es für die Klubverantwortlichen auf Basis einer verantwortungsvollen und ordnungsgemäßen Finanzgebarung, die sich stellenden sportlichen Herausforderungen im Rahmen eines planmäßigen Wirtschaftens zu bewältigen."

"Der Senat 5 wird wie bisher die wirtschaftliche Entwicklung unterjährig genau beobachten. In vier Fällen (3 Klubs der Bundesliga und sowie ein Klub der Regionalliga/Anmerkung: Ritzing) konnten zum jetzigen Zeitpunkt die gestelltean Anforderungen nicht ausreichend erfüllt werden. Den betreffenden Klubs bietet sich jedoch die Möglichkeit, im Rahmen der zweiten Instanz die noch erforderlichen  Nachweise zu erbringen."

"Die infrastrukturellen Auflagen für einzelne Stadien sind durch die im Dezember 2013 beschlossenen und erst ab Juli 2014 geltenden Stadionbestimmungen notwendig", so Hofer-Zeni.

"Lizenz keine Fortbestandsgarantie"

Bundesliga-Vorstand Mag. Reinhard Herovits äußerte sich so: "Die Lizenzerteilungen konnten fast durchwegs ohne finanzielle Auflagen erfolgen. Man darf allerdings nicht außer Acht lassen, dass die erteilte Lizenz keine Fortbestandsgarantie ist - ein wirtschaftlich verantwortungsvolles Tun und Handeln auf Basis der vom Klub erstellten und im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens akribisch geprüften Planunterlagen ist unabdingbar. Einzig und allein eine ordnungsgemäße Finanzgebarung stellt eine nachhaltig profunde Basis für die Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb dar."

"Die bestimmungsgemäßen Pflichten sind den Lizenzbewerbern bekannt. Der Senat 5 hat nach Prüfung der im März eingereichten Unterlagen die Klubs Anfang April über die offenen und gestellten Anforderungen schriftlich informiert – bis letzte Woche war es den Lizenzbewerbern möglich, diese Nachweise zu erbringen und die Anforderungen zu erfüllen. Daher sollte dieses Ergebnis für die nicht erfolgreichen Lizenzbewerber nicht gänzlich überraschend sein."

"Unter der Voraussetzung der anhaltenden sportlichen Qualifikationsmöglichkeit ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Lizenzbewerber die Möglichkeit des Protestes nutzen, um in zweiter Instanz die Chance der Lizenzerteilung und damit zur Teilnahme am Bundesliga-Spielbetrieb 2014/15 zu wahren."

"Stadion-Infrastruktur für Fans nachhaltig verbessern"

Sein Vorstandskollege Christian Ebenbauer sah es ähnlich: "Es ist gut erkennbar, wie wichtig die Erfüllung der wirtschaftlichen, infrastrukturellen und auch personellen Voraussetzungen im modernen Profifußball sind, nachdem der Abstiegskampf sowohl in der Bundesliga als auch der Ersten Liga durch die Lizenzentscheidungen beeinflusst werden kann."

"Jetzt gilt es neben dem sportlichen Wettkampf auch noch die Entscheidungen der zweiten Instanz Mitte Mai und im Fall des Falles auch des Ständig Neutralen Schiedsgerichts Ende Mai abzuwarten", so Ebenbauer.

"Die Stadion-Auflagen basieren auf den Zulassungsbeschlüssen durch den Stadienausschuss. Im Sinne der Infrastrukturoffensive sind in den betreffenden Stadien noch vor Saisonbeginn 2014/15 Optimierungen erforderlich. Die Bundesliga im Gesamten, d.h. sowohl die Klubs als auch die Entscheidungsgremien und die Geschäftsstelle, setzen den eingeschlagenen Weg konsequent fort, um die Infrastruktur der Bundesliga-Stadien für die Fans nachhaltig zu verbessern", gab es vom Vorstand Klartext.

Mehr dazu:
>> Stimmen zur Lizenzvergabe 2014/2015

red

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