Boateng-Verfahren wird neu aufgerollt
Das Körperverletzungsverfahren gegen den früheren Fußball-Weltmeister und Ex-Profi des FC Bayern Jerome Boateng wird ein weiteres Mal aufgerollt.
In dritter Instanz hob das Bayerische Oberste Landesgericht am Donnerstag die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I auf. Das Gericht gab sowohl der Revision des derzeit vereinslosen Fußballers als auch jenen der Staatsanwaltschaft und der früheren Partnerin Boatengs statt.
Eine andere Kammer muss die Beweisaufnahme vollkommen neu starten. Als Folge der Revisionen von Staatsanwaltschaft und Ex-Partnerin könnte Boateng auch eine härtere Verurteilung als die angefochtene zu 120 Tagessätzen drohen.
Zur Begründung erklärte das Oberste Landesgericht einem Gerichtssprecher zufolge, Boatengs Revision habe wegen eines fehlerhaften Befangenheitsantrags Erfolg. Über diesen Befangenheitsantrag sei unter Mitwirkung eines von Boateng abgelehnten Richters entschieden worden - dies sei unzulässig gewesen.
Der 35-Jährige war im November vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro wegen Körperverletzung und Beleidigung seiner früheren Lebensgefährtin verurteilt worden. Da sich die Strafe aus 120 Tagessätzen zusammensetzt, wäre Boateng damit vorbestraft.
In der ersten Distanz verurteilte das Amtsgericht München Boateng 2021 ebenfalls, allerdings nur zu 60 Tagessätzen. Damit wäre er nicht vorbestraft. Die Geldstrafe lag damals mit 1,8 Millionen Euro höher - dies lag allerdings daran, dass Boateng damals noch deutlich besser verdient hatte und ein Tagessatz von 30.000 Euro angesetzt worden war.
In den beiden ersten Verfahren sahen es die Gerichte als erwiesen an, dass der damalige Spieler von Bayern München während eines Karibikurlaubs vor mehr als drei Jahren seine damalige Partnerin verletzt und beleidigt hatte.
Innenverteidiger Boateng hatte 2014 den WM-Titel geholt. Er spielte zuletzt bei Olympique Lyon in Frankreich, seit dem Ende der vergangenen Saison ist Boateng vereinslos.