01.06.2020 07:55 Uhr

Can und Boateng: Mit zweierlei Maß gemessen?

Dortmunds Emre Can war sich nach seinem Handspiel keiner Schuld bewusst
Dortmunds Emre Can war sich nach seinem Handspiel keiner Schuld bewusst

Der BVB gewinnt in Paderborn deutlich, doch es gibt Diskussionen über einen Elfmeter gegen das Team von Lucien Favre. Denn das Handspiel von Emre Can, das zum Strafstoß führte, erinnert an das von Jérôme Boateng vor wenigen Tagen in Dortmund – nur wurde da nicht gepfiffen. Muss der VAR da nicht einschreiten?

So mancher beim Ballspielverein Borussia 09 aus Dortmund und in der großen Anhängerschar dieses Klubs dürfte am Sonntagabend eine Art Déjà-vu erlebt haben, nämlich in der 70. Minute der Partie der Schwarz-Gelben beim SC Paderborn 07. Da nämlich unterlief Emre Can im Strafraum des BVB beim Stand von 2:0 für sein Team ein Handspiel, das dem des Münchners Jérôme Boateng am vergangenen Dienstag beim 1:0-Sieg des FC Bayern in Dortmund recht ähnlich war. In beiden Fällen warfen sich die Spieler bei einem Torschuss des Gegners aus kurzer Distanz in den Weg, drehten sich dabei jedoch auch weg und wandten ihr Gesicht ab. In beiden Fällen landete der Ball an jenem Arm, mit dem sie Schwung für die Drehung holten, weshalb er nicht aufs Tor kam.

Die Entscheidungen der Schiedsrichter fielen jedoch gegensätzlich aus: Während Tobias Stieler in Dortmund das Handspiel als nicht strafbar bewertete und die Begegnung mit einem Eckstoß fortsetzen ließ, gab sein Kollege Daniel Siebert in Paderborn einen Elfmeter für die Gastgeber und die Gelbe Karte für Can. Was sich dagegen wiederum glich, waren die Reaktionen der Video-Assistenten: Weder im einen noch im anderen Fall kam es nach dem obligatorischen Check in Köln zu einem On-Field-Review durch den Unparteiischen. Das heißt: Ein klarer und offensichtlicher Fehler des Referees lag nicht vor, und er hatte auch nichts Schwerwiegendes übersehen.

Vergleichbare Szenen sind allerdings nie völlig identisch, und so gibt es auch hier bei allen Gemeinsamkeiten erkennbare Unterschiede. Die wichtigsten: Cans gesamte Aktion war klarer zum Ball orientiert und das Handspiel auch in der Realgeschwindigkeit gut wahrnehmbar, dafür stand Boatengs Arm ein wenig vom Körper ab, während Can seinen Arm angelegt hatte. Alles in allem sprach bei Boateng mehr für ein strafbares Handspiel und damit für einen Elfmeter als bei Can, doch entschieden wurde genau umgekehrt. Wenn so etwas innerhalb weniger Tage geschieht, die Erinnerung also noch frisch ist, kommen Fragen auf: Wie kann das sein? Und sollte der VAR so etwas nicht verhindern?

Das Handspiel von Boateng war eher strafbar als das von Can

Nun, die Unterschiede in der Entscheidung ergeben sich wesentlich durch die Unterschiede in der spontanen Wahrnehmung der jeweiligen Szene durch den Referee in Echtzeit und aus einer einzigen Perspektive auf dem Platz. Bei der Beurteilung von Handspielen gibt es zudem – wie bei der Bewertung von Zweikämpfen – einen gewissen Ermessensspielraum, einen Graubereich und Grenzfälle, auch nach der Neuformulierung der betreffenden Regel vor dieser Saison. Deshalb kann in vergleichbaren Szenen durchaus unterschiedlich entschieden werden, ohne dass eine Entscheidung davon automatisch falsch sein muss.

Dass das zu Irritationen und Kritik führt, ist gleichwohl verständlich, zumal die Regelauslegung der Schiedsrichter möglichst berechenbar sein sollte. Es ist jedenfalls schwierig zu vermitteln, wenn ähnliche Szenen gegensätzliche Entscheidungen hervorbringen und man sogar argumentieren könnte: Wenn schon gegensätzlich, dann genau andersherum. Sprich: Das Handspiel von Boateng war eher strafstoßwürdig als das von Can, aber wenn man Ersteren schon davonkommen lässt, dann auch – und erst recht – den Letztgenannten. Geschieht das aufgrund der situativen Wahrnehmung des Schiedsrichters auf dem Feld aber nicht, sollte sich dann nicht der VAR einschalten, um der Gerechtigkeit willen?

Der VAR ist nicht zur Vereinheitlichung der Regelauslegung da

Der Gedanke lieg erst einmal nahe, schließlich werden die Video-Assistenten in Köln als Korrekturinstanz wahrgenommen. Allerdings ist ihre Aufgabe nun mal eine andere: Sie sollen bekanntlich nur intervenieren, wenn der Unparteiische in einer überprüfbaren Situation entweder einen klaren und offensichtlichen Fehler begangen oder einen schwerwiegenden Vorfall übersehen hat. Weder sollen sie sich einschalten, um in einem Zweifels- oder Ermessensfall zur besseren Entscheidung beizutragen, noch sind sie dafür da, um die Regelauslegung zu vereinheitlichen.

Wollte man das ändern, dann müsste man die Befugnisse des Video-Assistenten erheblich erweitern und seine Rolle – sowie die des Schiedsrichters – völlig neu definieren. Zudem würde das zu deutlich mehr Eingriffen und damit zu wesentlich mehr Spielunterbrechungen führen, denn die Eingriffsschwelle würde unweigerlich sinken. Es gab bei der Einführung des VAR einen sehr weitreichenden Konsens, dass man das nicht will, um den Spielfluss nicht über Gebühr zu beeinträchtigen. Der Video-Assistent ist, das muss noch einmal deutlich gesagt werden, nicht geschaffen worden, um sämtliche Fehler und Ungereimtheiten bei Schiedsrichterentscheidungen aus der Welt zu schaffen.

Diskutabel ist aber der Standpunkt, dass es ein klarer und offensichtlicher Fehler des Referees in Paderborn war, das Handspiel von Emre Can mit einem Strafstoß zu ahnden – ganz unabhängig vom Vergleich mit Boatengs Rettungsaktion. Denn seinen Arm hatte Can recht eng am Körper geführt, es lag also keine Verbreiterung der Körperfläche vor. Eine anderweitig unnatürliche Armhaltung wird man ihm ebenfalls nicht unterstellen können, und er hatte den Arm auch nicht zum Ball bewegt. Bei sogenannten subjektiven Entscheidungen wie Foul- und Handspielen ist die Eingriffsschwelle für den VAR bewusst hoch, aber in diesem Fall sprach viel für einen Eingriff.

Warum der Video-Assistent bei McKennie nicht eingreifen durfte

In der Partie des FC Schalke 04 gegen Werder Bremen (0:1) dagegen waren dem Video-Assistenten in einer vieldiskutierten Situation die Hände gebunden. Nach 51 Minuten brachte der schon verwarnte Weston McKennie den ballführenden Bremer Yuya Osako im Mittelfeld mit einem Bodycheck zu Fall, nachdem er einen Wimpernschlag zuvor den Ball gespielt hatte. Schiedsrichter Felix Zwayer entschied auf Freistoß für die Bremer, verzichtete jedoch auf Gelb-Rot. Kurz darauf wurde McKennie ausgewechselt, gewiss auch deshalb, weil Trainer David Wagner wusste, dass der Spieler akut feldverweisgefährdet war.

Möglich, dass der Unparteiische seine Augen vor allem auf den Fußbereich gerichtet hatte, wo alles mit rechten Dingen zugegangen war, und den Oberkörpereinsatz des Schalkers nicht genau wahrgenommen hatte. Jedenfalls hätte er gegen McKennie für dessen heftiges Rempeln mit angelegtem Arm, das in ein Wegdrücken von Osakos Kopf überging, die Matchstrafe aussprechen sollen. Da hier nicht ernsthaft eine glatt Rote Karte in Betracht kam – das Foulspiel war rücksichtslos, aber nicht brutal –, durfte der VAR aber nicht eingreifen. Zwar ist auch die Gelb-Rote Karte ein Feldverweis, regeltechnisch aber nur die zweite Verwarnung gegen den betreffenden Spieler. Und unterlassene Verwarnungen fallen nicht in den Aufgabenbereich des Video-Assistenten.#

Alex Feuerherdt

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