27.07.2019 09:22 Uhr

Heidel kommentiert Vorwürfen im Fall Nübel

Christian Heidel soll es versäumt haben, den Vertrag mit Alexander Nübel beim FC Schalke 04 zu verlängern
Christian Heidel soll es versäumt haben, den Vertrag mit Alexander Nübel beim FC Schalke 04 zu verlängern

Seit Wochen ranken sich Wechsel-Gerüchte um Alexander Nübel vom FC Schalke 04. Den Knappen droht ein ablösefreier Abgang des Keepers. Schuld daran trägt wohl ein Irrtum von Ex-Sportvorstand Christian Heidel.

Der 56-Jährige behauptet allerdings, dass es ihm vielmehr zu verdanken sei, dass Nübel überhaupt noch beim FC Schalke spielt. "Der FC Augsburg wollte ihn verpflichten. Ich habe das nicht zugelassen. Stefan Reuter hat mir damals das Telefon abgerissen", zitiert die "Bild" Heidel.

Der ehemalige Sportvorstand wird seit Wochen damit konfrontiert, er habe es versäumt den Vertrag von Nübel vorzeitig zu verlängern. Heidel ging angeblich davon aus, dass sich der Vertrag des 22-Jährigen, der bis 2020 datiert ist, automatisch bis 2021 verlängert. Doch dieser Fall wäre nur in Kraft getreten, wenn Nübel acht oder weniger Spiele für die Königsblauen bestritten hätte.

Dann wäre der U21-Nationalkeeper im Sommer 2019 für ein Jahr verliehen worden und sein Arbeitspapier in Gelsenkirchen hätte sich automatisch bis 2021 verlängert. Doch in der Rückrunde war Nübel die Nummer eins im Schalke-Kasten, die Klausel griff also nicht.

FC Bayern, BVB und Leipzig an Nübel dran?

"Wir wollten im Winter erst abwarten, ob Alex den Sprung schafft", rechtfertigte Heidel sein Versäumnis und erklärte, dass Nübel zu dem Zeitpunkt gar nicht verlängern wollte.

Mittlerweile wird Nübel mit dem FC Bayern, Borussia Dortmund, RB Leipzig und weiteren Topklubs Europas in Verbindung gebracht. Ob es überhaupt zu einem Wechsel kommt und ob der 22-Jährige 2020 tatsächlich ablösefrei zu haben sein wird, sollte sich in den kommenden Wochen klären.

S04 und der Spieler verhandeln noch über eine Vertragsverlängerung. Im Raum steht ein bis 2023 gültiges Arbeitspapier mit einer Ausstiegsklausel.

 

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