Zusätzliche Erläuterungen des DFB

  1. Die übliche Größe des Spielfeldes ist: Länge 105 m, Breite 68–70 m.
  2. Der Platzverein ist für die richtige Zeichnung des Spielfeldes sowie den ordnungsgemäßen Aufbau der Tore, ihre zuverlässige Befestigung und ihren unbeschädigten Zustand verantwortlich.
  3. Die Linien müssen vor dem Spiel gut sichtbar aufgezeichnet sein.
  4. Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist.
    Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.
  5. Ist die Zeichnung des Spielfeldes wegen Schneefalls nicht mehr erkennbar, sind zusätzlich zu den fakultativen Mittelfahnen acht Hilfsflaggen zur Kennzeichnung der Strafräume einen Meter außerhalb der Begrenzungslinien aufzustellen. Stehen keine Hilfsflaggen zur Verfügung, sind auch sogenannte „Hütchen“ zugelassen.
  6. Während der Halbzeitpause dürfen Veränderungen am Spielfeld (z.B. Einbringen von Sand vor dem Tor) nur mit Zustimmung des Schiedsrichters vorgenommen werden.
  7. Es sind möglichst Fahnen in lebhafter Farbe zu verwenden.
  8. Die natürliche Silberfarbe bei Toren aus Metall ist zulässig.
  9. Die Spielfelder sollen über eine Sicherheitszone von mindestens 1 m an der Längsseite und von mindestens 2 m an der Querseite verfügen.
    Für den Spielbetrieb auf DFB-Ebene gelten Sonderregelungen, die in den Durchführungsbestimmungen für die Bundesspiele festgehalten sind (Fotografenlinie hinter den Toren 5,50 m und seitlich von den Torpfosten bis zu den Eckfahnen 2 m Abstand zur Torlinie). Für den Spielbetrieb der Lizenzligen gelten zusätzlich Abstände für Mannschaftsbänke und Platzordner 5 m von der Seitenlinie sowie eine Absperrung des Innenraums von mindestens 2 m Höhe.
  10. Ein Spiel unter Flutlicht darf frühestens 30 Minuten nach Ausfall der Beleuchtung abgebrochen werden. Kann der Schaden innerhalb dieser Zeit behoben werden, so wird das Spiel nach Instandsetzung der Beleuchtungsanlage fortgesetzt. Kann ein Schaden an der Flutlichtanlage nur teilweise behoben werden, entscheidet der Schiedsrichter über die Fortsetzung oder den Abbruch des Spiels.
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