25.01.2021 17:13 Uhr

"Collinas Erben" analysieren Paukenschlag bei Gladbach vs. BVB

Schiri Manuel Gräfe (M.) stand bei Gladbach vs. BVB schnell im Mittelpunkt
Schiri Manuel Gräfe (M.) stand bei Gladbach vs. BVB schnell im Mittelpunkt

Im Spiel zwischen Gladbach und dem BVB wird der VAR beim Rückrundenauftakt schon nach einer Minute aktiv, weil der Schiedsrichter bei einem Tor etwas Wesentliches übersieht. Und das, obwohl er seine Augen eigentlich auf den entscheidenden Zweikampf gerichtet hatte.

Die Rückrunde dieser Saison in der Fußball-Bundesliga begann am Freitagabend mit dem sprichwörtlichen Paukenschlag: Gerade einmal 43 Sekunden dauerte es in der Auftaktpartie zwischen Borussia Mönchengladbach und Borussia Dortmund (4:2), bis der Ball zum ersten Mal im Tor einschlug.

Florian Neuhaus traf für die Hausherren mit einem platzierten Schuss aus zwölf Metern, doch die Gäste meldeten Diskussionsbedarf bei Schiedsrichter Manuel Gräfe an. Denn aus ihrer Sicht hatte der Gladbacher Jonas Hofmann bei der vorangegangenen Balleroberung an der Strafraumgrenze den Dortmunder Jude Bellingham gefoult.

Der Unparteiische deutete allerdings mit seinen Händen an: Ball gespielt. Das stimmte insoweit, als Hofmann im Fußbereich, wo sich die Kugel befand, tatsächlich nichts anderes getan hatte. Doch unmittelbar zuvor hatte er Bellingham mit beiden Händen schwungvoll in den Rücken gestoßen, wodurch dieser zu Fall gekommen war. Das monierte der BVB nun mit Nachdruck, und tatsächlich kam es, was bei Manuel Gräfe selten ist, zu einem On-Field-Review. 40 Sekunden lang zeigte Video-Assistent Tobias Welz dem Referee den Armeinsatz von Hofmann aus verschiedenen Perspektiven und in verschiedenen Geschwindigkeiten, dann beschloss Gräfe, den Treffer zu annullieren und auf Freistoß für Dortmund zu erkennen.

Gladbach vs. BVB: Klarer Fehler oder übersehener Vorfall?

Das wiederum passte der anderen Borussia nicht, vor allem deren Trainer Marco Rose machte seiner Verärgerung darüber Luft. Er bezweifelte, dass es wirklich ein klarer und offensichtlicher Fehler war, das Zweikampfverhalten von Jonas Hofmann in dieser Situation durchzuwinken. Aus Sicht des Gladbacher Übungsleiters hätte der VAR nicht eingreifen dürfen, weil der Schiedsrichter die fragliche Szene im Blick und als nicht strafbar bewertet hatte. Doch genau an dieser Stelle sehen die Regularien für den Einsatz des Video-Assistenten etwas anders aus, als viele glauben: Eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung des Unparteiischen ist nicht der einzige Eingriffsgrund für den VAR.

Es gibt vielmehr einen weiteren, und das ist der sogenannte schwerwiegende übersehene Vorfall. Dass darunter etwa die klassische Tätlichkeit hinter dem Rücken des Schiedsrichters fällt, dürfte jedem einleuchten: Natürlich muss der Video-Assistent sich einschalten, wenn ein solches feldverweiswürdiges Vergehen außerhalb des Blickfeldes des Referees geschieht, dieser es also gar nicht verfolgen konnte. Doch der Unparteiische kann einen Vorfall auch dann übersehen haben, wenn es zumindest nach außen so scheint, als hätte er ihn wahrgenommen oder wahrnehmen müssen. Was zunächst paradox oder verwirrend klingt, wird klarer, wenn man weiß, dass Schiedsrichter einen Vorgang nicht immer in allen Details erfassen können.

Gladbach vs. BVB: Falsche versus fehlende Wahrnehmung

So konzentrieren sie sich beispielsweise bei Zweikämpfen bevorzugt auf den Bereich, wo sie am ehesten ein Vergehen vermuten.

Häufig ist dort auch der Ball, um den schließlich gekämpft wird. Dabei kann es passieren, dass sie eine Regelübertretung in einer anderen Körperregion nicht wahrnehmen. Genau so war es in Mönchengladbach: Manuel Gräfe hatte seinen Fokus auf den Fußbereich gerichtet, und dort geschah in der Tat nichts Verbotenes, daher auch seine "Ball gespielt"-Geste. Dass Hofmann zuvor seinen Gegner mit beiden Händen in den Rücken gestoßen hatte, war dem ansonsten exzellenten Schiedsrichter entgangen, weil er seine Augen nicht darauf gerichtet hatte. Das erklärte er auch Marco Rose, dessen Ärger nur langsam verrauchte, in der nächsten Spielunterbrechung.

Der Grund für das Review war also keine falsche Wahrnehmung des Referees, sondern vielmehr eine fehlende. Es ging nicht um eine klare und offensichtliche Fehlentscheidung, sondern um einen schwerwiegenden übersehenen Vorfall.

Dieser war gegeben, weil der VAR allen Grund zu der Annahme hatte, dass sein Kollege auf dem Feld eingeschritten wäre, wenn er Hofmanns Stoß gesehen hätte. Auf dem Monitor am Spielfeldrand bekam der Schiedsrichter schließlich das gezeigt, was sich seiner Wahrnehmung auf dem Rasen entzogen hatte. Diese Bilder musste er nun bewerten – und dass Gräfe, der oft eine wohltuend großzügige Linie bei der Zweikampfbeurteilung fährt, hier auf Foulspiel entschied, war alternativlos.

Gladbach vs. BVB: Eingriffsgrund manchmal undurchsichtig

Für Spieler, Trainer und Zuschauer ist es bisweilen schwierig zu beurteilen, ob es nun aufgrund eines klaren Fehlers oder wegen eines übersehenen Vorfalls zu einem Review kommt.

Wenn der Unparteiische eine Begebenheit im Blick zu haben schien, liegt die Annahme nahe, dass der VAR wegen eines klaren und offensichtlichen Fehlers interveniert. Lassen die Bilder dann Zweifel daran aufkommen, dass eine eindeutige Fehlentscheidung vorliegt, wird oft Kritik am Eingriff des Video-Assistenten laut. Dass keine falsche, sondern eine fehlende Wahrnehmung des Referees der Grund für das Review sein könnte, ziehen in solchen Situationen nur wenige in Erwägung.

Für den VAR wiederum ist die Unterscheidung in der Praxis faktisch weniger bedeutsam: Er gleicht im Wesentlichen die vom Schiedsrichter über das Headset kommunizierte Wahrnehmung mit den Bildern ab und greift ein, wenn sich ein eklatanter Widerspruch auftut. Da Außenstehende diese Kommunikation nicht mitbekommen, sind sie in Zweifelsfällen allerdings auf Herleitungen, manchmal auch auf Mutmaßungen angewiesen.

Hier gibt es sicherlich Verbesserungsbedarf bei der Transparenz: Auf welcher Grundlage ein Eingriff des Video-Assistenten erfolgt – sprich: ob ein klarer Fehler oder ein übersehener Vorfall gegeben ist –, sollte die Öffentlichkeit mitgeteilt bekommen. In welcher Form auch immer.

Was sonst noch wichtig war:

  • Der Führungstreffer für die Gäste in der Begegnung zwischen Arminia Bielefeld und Eintracht Frankfurt (1:5) war kurios: Nach einer Hereingabe von Filip Kostic wollte Joakim Nilsson den Ball aus dem Strafraum schlagen, doch er traf nur seinen Mitspieler Amos Pieper, von dem die Kugel zum Frankfurter André Silva prallte, der sofort abzog und vollendete. Der Torschütze hatte sich bei der Flanke von Kostic im Abseits befunden, doch das spielte letztlich keine Rolle. Denn er verhielt sich in diesem Moment passiv und beeinträchtigte Nilsson deshalb nicht. Dass er sich in dessen Nähe aufhielt, genügte regeltechnisch betrachtet nicht, um die Abseitsstellung strafbar werden zu lassen. Am Ende kam der Ball nach einem missglückten Klärungsversuch vom Gegner zu Silva, damit war das Abseits ohnehin aufgehoben – und das erste Tor der Eintracht somit eindeutig regulär.
  • Gleich drei Strafstöße gab es im Spiel der TSG 1899 Hoffenheim gegen den 1. FC Köln (3:0): Zwei bekamen die Gastgeber zugesprochen, einen die Gäste. Und jedes Mal lag Schiedsrichter Sven Jablonski richtig: Das Handspiel des Kölners Sava-Arangel Cestic nach nur sechs Minuten war genauso unzweifelhaft strafbar wie der Tritt von Anthony Modeste gegen den Hoffenheimer Christoph Baumgartner in der 74. Minute und das Beinstellen von Stefan Posch gegen den Kölner Marius Wolf kurz darauf. Auch ansonsten überzeugte der Unparteiische durch eine klare Linie, selbstbewusstes Auftreten und eine eindeutige Körpersprache.

Alex Feuerherdt

Online-Wettanbieter: bet365 | Interwetten | sportingbet | Tipico Sportwetten