18.03.2020 09:10 Uhr

BuLi bis Juli? Was passiert mit Götze & Co.?

Daniel Caligiuri (l.) vom FC Schalke 04 und Mario Götze vom BVB haben nur noch einen Vertrag bis zum 30. Juni 2020
Daniel Caligiuri (l.) vom FC Schalke 04 und Mario Götze vom BVB haben nur noch einen Vertrag bis zum 30. Juni 2020

Die Verunsicherung ist groß, Planungssicherheit derzeit nicht möglich! Die Aussetzung des Spielbetriebes im deutschen Profi-Fußball wirft bislang völlig unbekannte Fragen auf. Diese sind zumeist sportlicher Natur, betreffen aber ganz pragmatische und arbeitsrechtliche Dinge.

Was passiert mit Spielern, deren Verträge zum 30. Juni 2020 auslaufen, wenn die Bundesliga-Saison 2019/2020 bis in den Juli hinein verlängert wird? Was passiert mit Spielern, die zum 1. Juli bereits einen neuen Kontrakt bei einem anderen Klub unterzeichnet haben? Wie sieht es mit Leihgeschäften aus?

Rechtsanwalt und Vertragsexperte Dr. Andrej Dalinger hat im Gespräch mit "sport1" versucht, auf diese bisher nicht einwandfrei geklärten Fragen Antworten zu geben. 

Für den Juristen ist es zumindest "denkbar, dass Sondervereinbarungen zwischen Vereinen und Spielern getroffen werden", sollte der Spielbetrieb aufgrund der Coronakrise bis in den Juli fortgesetzt werden müssen. "Anschlussverträge sind sicherlich möglich, wenngleich das Verbandsrecht kurzfristige Verträge eigentlich nicht zulässt", ergänzte Dalinger.

Alleine in der Bundesliga besitzen 72 Profis auslaufende Verträge, deren Gültigkeit bei einem unplanmäßigen Saisonverlauf bis in den Juli hinein nicht final geklärt ist. Darunter sind namhafte Beispiele, wie etwa Mario Götze und Lukasz Piszczek von Borussia Dortmund, Daniel Caligiuri und Benjamin Stambouli vom FC Schalke, Charles Aránguiz von Bayer Leverkusen, Robin Knoche vom VfL Wolfsburg, Fabian Johnson von Borussia Mönchengladbach oder Kevin Stöger von Fortuna Düsseldorf. 

Der Rechtsberater hält es derweil für sehr unwahrscheinlich, dass Profis mit einer Spielberechtigung ausgestattet werden, sollten sie zum 1. Juli bereits bei einem neuen Klub unterschrieben haben. Prominentes Beispiel hierfür ist Lucas Tousart, der schon als Sommer-Neuzugang von Hertha BSC feststeht. Dalinger räumte aber ein: "Vermutlich müsste man hier aber auch Regelungen finden, dass sich Klubs nicht plötzlich im Kampf um den Abstieg, die Meisterschaft oder die Qualifikation für internationale Wettbewerbe noch prominent verstärken."

Freiwilliger Gehaltsverzicht? "Ohne weiteres umsetzbar"

Neben der Frage nach den einzelnen Vertragssituationen keimte zuletzt auch das Thema Gehaltsverzicht der millionenschweren Profis im deutschen Fußball-Oberhaus immer wieder auf. Um den wirtschaftlichen Betrieb der Vereine weiterhin garantieren zu können, sollen die Top-Verdiener des deutschen Sports auf einen Teil ihrer Entlohnung freiwillig verzichten. 

Auch hierzu äußerte sich der Frankfurter Rechtsanwalt: "Die Vereine müssten einen Gehaltsverzicht mit jedem einzelnen Spieler individuell aushandeln. Ohne die Zustimmung eines Spielers, ist eine Kürzung des Gehalts nicht zulässig. Aus rechtlicher Sicht wäre ein Gehaltsverzicht ohne weiteres umsetzbar." Gleichzeitig zweifelte Dalinger aber an,  "ob sich viele Spieler, für die die Situation wegen ausbleibender Prämien- und Sonderzahlungen bereits mit Gehaltseinbußen verbunden ist, hierzu bereit erklären". 

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