10.03.2020 10:43 Uhr

Angeklagte fehlen weiter beim Sommermärchen-Prozess

Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt reisen nicht nach Bellinzona
Theo Zwanziger und Horst R. Schmidt reisen nicht nach Bellinzona

Neben dem ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger wird auch Horst R. Schmidt, der frühere Schatzmeister und Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes, nicht zum zweiten Vorladungstermin beim Strafprozess im Sommermärchen-Skandal am Mittwoch erscheinen.

Dessen Anwalt Nathan Landshut verwies am Dienstag auf "SID"-Anfrage auf die Ansteckungs-Gefahr durch das Coronavirus für seinen "schwer erkrankten" Klienten im Schweizer Bellinzona.

Sowohl Schmidt als auch Zwanziger und der ebenfalls angeklagte Ex-DFB-Präsident Wolfgang Niersbach waren aus gesundheitlichen Gründen dem Prozessauftakt am Montag vor dem Bundesstrafgericht ferngeblieben.

Richterin Sylvia Frei wertete das Fehlen als "unentschuldigt" und vertagte die Verhandlung auf Mittwoch. Ab dann kann auch in Abwesenheit von Angeklagten verhandelt werden. Zwanziger hatte dem "SID" bereits am Montag auf Anfrage gesagt, dass er auch am Mittwoch nicht nach Bellinzona reisen werde. Als einziger der vier Angeklagten war am Montag FIFA-Generalsekretär Urs Linsi vor Gericht erschienen.

Bellinzona liegt nur wenige Kilometer von der Grenze zur stark vom Coronavirus betroffenen italienischen Region Lombardei entfernt. Darauf verwies auch Schmidts Anwalt.

"Herr Horst Rudolf Schmidt wird sich nicht für mehre Wochen in die Nähe des eigentlichen 'Epizentrums' einer sich schnell verbreitenden, sehr gefährlichen und hoch ansteckenden Viruserkrankung begeben und daher auch nicht am Mittwoch in Bellinzona erscheinen", hieß es in einem Statement.

Laut des Verteidigers bestätigen "drei unabhängige ärztliche Untersuchungen" eine "massive Erkrankung" Schmidts. Dementsprechend würde eine Reise ins Tessin und die Teilnahme an der Verhandlung als "hoch gefährlich" beurteilt.

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